Beste Chancen vor Gericht und danach - mit Rechtsanwalt Welker als Strafverteidiger

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Die Tätigkeit eines Strafverteidigers endet nicht mit dem Rechtskräftigwerden des Urteils. Auch in der Vollstreckung und während des Vollzugs kann er seinen Mandanten unterstützen und versuchen, Verbesserungen für diesen zu erreichen. In den Bereich des Strafvollstreckungsrechts fallen beispielsweise:

  • der Einzug verhängter Geldstrafen
  • der Entzug der Fahrerlaubnis oder die Durchsetzung eines Fahrverbots
  • die Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe
  • die Vollstreckung verhängter Maßregeln zur Besserung und Sicherung sowie
  • Maßnahmen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung.

Auch in der Strafvollstreckung und insbesondere im Strafvollzug ist der Verurteilte nicht rechtlos. Dem Ziel der Resozialisierung dienend, eröffnet das Strafvollzugsgesetz eine Vielzahl von Rechtsansprüchen und Rechtsfragen.

Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere Maßnahmen der Lockerungen des Strafvollzuges und hauptsächlich ein Hinwirken auf einen möglichen Erlass der Reststrafe und deren Aussetzung zur Bewährung.

Strafverteidigung im Hauptverfahren

Ob schuldig oder unschuldig - jedem kann es passieren, in den Fokus eines Ermittlungsverfahrens zu geraten, eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl zugestellt zu bekommen oder in Polizeigewahrsam genommen zu werden. Sollten Sie in eine derartige Situation kommen, kann Ihnen ein Strafverteidiger Rechtsbeistand erteilen.

Eine Hauptverhandlung findet immer dann statt, wenn die Staatsanwaltschaft öffentlich Anklage gegen Sie erhebt und das zuständige Gericht das Hauptverfahren gegen Sie eröffnet. Ebenso kommt es zur Hauptverhandlung, wenn Sie gegen einen Strafbefehl Einspruch erheben.

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Der Ablauf der Verhandlung ist in der Strafprozessordnung geregelt. Schon kleinste Fehler können eine Revision begründen. Zu den wesentlichsten Elementen eines solchen Prozesses gehören:

  • der Aufruf zur Sache sowie die Feststellung der persönlichen Daten des Angeklagten
  • die Verlesung der Anklageschrift
  • mögliche Einlassungen des Angeklagten
  • die Beweisaufnahme
  • das Urteil

Bei kleineren Delikten lässt sich in Absprache mit Gericht und der Staatsanwaltschaft oftmals erreichen, dass das Verfahren noch eingestellt und ggf. in ein Strafbefehlsverfahren übergegangen wird.

Ohne Anwalt vor Gericht - in den meisten Fällen nicht zu empfehlen

Eine wirksame Verteidigung in einem Strafverfahren ist nur möglich, wenn Sie über alle Ihnen zur Last gelegten Umstände Bescheid wissen. Sich zu etwaigen Anschuldigungen zu äußern, ohne den aktuellen Ermittlungsstand zu kennen, kann sich selbst dann als fatal erweisen, wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind.

Wollen Sie, etwa um Kosten zu sparen, ohne Anwalt vor Gericht auftreten, stehen Sie vor einem Problem. Sie haben als Beschuldigter kein Recht auf vollständige Akteneinsicht. Ihnen können allenfalls Abschriften erteilt werden, aber auch das nur soweit, wie es aus Sicht des Gerichtes erforderlich ist.

Ein Strafverteidiger hat hingegen vollen Zugriff auf sämtliche Verfahrensakten, Vernehmungsprotokolle, Video-, Bild- und Tonaufnahmen, Gutachten und Ermittlungsberichte. Außerdem hat er das Recht, Kopien für Sie anzufertigen und Ihnen diese zur Verfügung zu stellen. Mit anwaltlicher Hilfe haben Sie somit deutlich bessere Chancen, das Verfahren positiv für sich zu beeinflussen und vielleicht sogar eine Einstellung zu erreichen.

In einigen Fällen sieht das Gesetz zwingend vor, dass Ihnen ein zugelassener Strafverteidiger zur Seite steht. Das trifft beispielsweise zu, wenn:

  • Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird (z. B. Raub, Körperverletzung mit Todesfolge, schwerer sexueller Missbrauch)
  • das Strafverfahren zu einem Berufsverbot führen kann
  • die Schwere der Tat oder die Komplexität der Rechtslage es gebieten oder
  • ein Gutachten über Ihren psychischen Zustand erstellt werden soll

Sofern Sie keinen Wahlverteidiger beauftragt haben, bestimmt das Gericht einen Pflichtverteidiger. Dessen Bestellung kann durch das Gericht wieder aufgehoben werden, sollten Sie im Nachhinein doch einen eigenen Anwalt hinzuziehen.

Rechtsanwalt Welker in Magdeburg - Ihr Experte für Strafvollstreckungsrecht

Von Bußgeldbescheid bis zur Haftstrafe, die Kanzlei Andreas Welker unterstützt Sie vor Gericht. Nach erfolgter Akteneinsicht erörtern wir mit Ihnen die geeignetsten Verteidigungsvarianten und versuchen, im Verfahren das Bestmögliche für Sie zu erreichen.

Insbesondere bei kleineren Delikten bestehen gute Chancen, mit einer Geld- oder Bewährungsstrafe davonzukommen. Wir erklären Ihnen, was Sie in Ihrer Situation tun können, um eine möglichst milde Strafe zu erhalten, und vertreten Ihre Interessen bei Gericht.

Sollten Sie zu einer Haftstrafe verurteilt werden, erstellen wir im Fall einer unzumutbaren Härte ein Gnadengesuch für Sie, um eine Milderung oder Aufhebung der Strafe zu erreichen. Außerdem können wir Ihnen dabei helfen, den Haftantritt zu verzögern oder zu verschieben. Unsere Unterstützung ist Ihnen auch sicher, wenn Sie Ihre Freiheitsstrafe an einem anderen als dem vom Gericht bestimmten Ort antreten oder sich um eine vorzeitige Entlassung bemühen wollen.

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