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Für viele Menschen ist eine eigene Immobilie der Schlüssel zum Glück. Allerdings erzeugen die unzähligen Rechtsfragen rund um das Thema Haus Kaufen und Verkaufen oder die Nutzung von Grundstücken, Häusern und Wohnungen immer wieder Unsicherheiten. Das liegt nicht zuletzt an der juristischen Fachsprache, die für "normale" Bürger oft nur schwer verständlich ist. Bei rechtlichen Fragen empfiehlt es sich daher grundsätzlich, einen Fachmann für Grundstücks- und Wohneigentumsrecht bzw. Immobilienrecht hinzuzuziehen.
Wohnungseigentümer stehen immer wieder vor Herausforderungen, die Eigentümer von Einfamilienhäusern nicht kennen. Da sich in aller Regel mehrere Eigentumswohnungen im selben Gebäude befinden und somit auch Gemeinschaftseigentum vorliegt, können die jeweiligen Wohnungsinhaber nicht frei über ihren Besitz verfügen, sondern müssen in besonderem Maß Rücksicht aufeinander nehmen.
Durch die enge Verbindung zwischen den Eigentümern untereinander kommt es immer wieder zu Konfliktsituationen und zu klärungsbedürftigen Fragen. In einigen Fällen resultieren daraus auch juristische Auseinandersetzungen. Die Klärung dieser Streitfälle sowie Besonderheiten im Kauf und Verkauf von Eigentumswohnungen hat das Wohneigentumsgesetz im Blick, das unter anderem Regelungen in folgenden Bereichen aufstellt:
An einem Grundstück können unterschiedliche Rechte bestehen. Das stärkste ist das Eigentum nach § 903 BGB. Hierbei bilden das Grundstück und die darauf befindlichen Gebäude rechtlich eine Einheit, sodass dem Besitzer die gesamte Immobilie gehört. Es können aber auch nur vereinzelte Rechte an einem Grundstück vorliegen. Dazu zählen beispielsweise die Grunddienstbarkeit oder der Nießbrauch. Zudem kann der Eigentümer sein Grundstück mit einer Hypothek oder der Grundschuld belasten.
Für Rechtssicherheit in diesem komplexen Gebiet sorgt das Grundstücksrecht, das sich aus einer Vielzahl von Rechtsmaterien öffentlich- und privatrechtlicher Natur zusammensetzt. Im Mittelpunkt stehen vor allem folgende Rechtsbereiche:
Von Relevanz sind außerdem das Erbbaurechtsgesetz und die Grundbuchordnung. Beim Übertragen von Grundeigentum durch einen Bauträger spielt darüber hinaus die Makler- und Bauträgerverordnung eine Rolle. Einen starken Bezug hat das Grundstücksrecht auch zum privaten Baurecht und zum Nachbarrecht.
Erwerb oder Verlust, die Nutzung oder die Zwangsvollstreckung einer Immobilie - viele Sachverhalte im Bereich des Wohneigentumsrechts und des Grundstücksrechts sind sehr komplex und rechtlich anspruchsvoll. Um im Falle von Rechtsstreitigkeiten schnell eine Lösung zu finden, ist es daher ratsam, möglichst früh einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Zum Tätigkeitsfeld von Anwälten für Wohn- und Grundstücksrecht gehören beispielsweise:
Andreas Welker, Ihr qualifizierter Rechtsanwalt in Magdeburg, bietet Ihnen eine umfassende Unterstützung in Fragen des Wohneigentums- und Grundstücksrechts. Ob Sie ein Haus oder ein Grundstück kaufen wollen, Ihre Immobilie zur Zwangsvollstreckung steht oder es um die Nutzung von Eigentumswohnungen und Grundstücken geht - in unserer Kanzlei finden Sie Beistand und Hilfe. Lassen Sie sich vor dem Hauskauf und bei sämtlichen Rechtsfragen rund um das Eigentumsrecht in unserer Kanzlei beraten und gewinnen Sie Rechtssicherheit gegenüber Vertragspartnern, Behörden und Nachbarn.