Kindesunterhalt 2026: Wer zahlt was?

28. September 2026

Nach einer Trennung oder Scheidung gehört die Frage nach dem Kindesunterhalt zu den Themen, die Eltern am häufigsten beschäftigen. Viele möchten vor allem eine faire Lösung für ihr Kind finden und gleichzeitig Streit vermeiden. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass oft Unsicherheit darüber besteht, wer überhaupt unterhaltspflichtig ist, wie die Berechnung erfolgt und welche Auswirkungen Veränderungen im Einkommen oder bei der Betreuung haben können.

Als Kanzlei für Familienrecht in Magdeburg erleben wir regelmäßig, dass Konflikte nicht durch mangelnden guten Willen entstehen, sondern durch fehlende Informationen. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann viele Auseinandersetzungen von Anfang an vermeiden.

Wer muss Kindesunterhalt zahlen?

Grundsätzlich sind beide Elternteile verpflichtet, für den Unterhalt ihres Kindes zu sorgen. Dabei erfolgt die Beteiligung jedoch nicht zwangsläufig auf die gleiche Weise.

Lebt das Kind überwiegend bei einem Elternteil, erfüllt dieser seine Verpflichtung in der Regel durch Betreuung, Erziehung, Versorgung und die Organisation des täglichen Lebens. Der andere Elternteil leistet seinen Anteil meist durch den sogenannten Barunterhalt, also durch monatliche Zahlungen.

In der klassischen Konstellation nach einer Trennung lebt das Kind beispielsweise bei der Mutter, während der Vater Barunterhalt zahlt. Das Gleiche gilt selbstverständlich auch umgekehrt.

Wie wird der Kindesunterhalt 2026 berechnet?

Die Grundlage für die Berechnung bildet die Düsseldorfer Tabelle. Sie dient bundesweit als Orientierung und wurde auch für das Jahr 2026 angepasst.

Für die Höhe des Unterhalts sind vor allem zwei Faktoren entscheidend: das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes.

Maßgeblich ist dabei nicht das Bruttoeinkommen, sondern das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen. Von diesem können unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Positionen abgezogen werden, sodass die tatsächliche Berechnung häufig komplexer ist, als viele Eltern vermuten.

Gleichzeitig unterscheidet die Düsseldorfer Tabelle verschiedene Altersstufen, da der finanzielle Bedarf eines Kleinkindes naturgemäß anders beurteilt wird als der eines Jugendlichen oder volljährigen Kindes.

Die in der Tabelle genannten Beträge stellen jedoch nicht automatisch den tatsächlich zu zahlenden Unterhalt dar. Je nach persönlicher Situation können sich Abweichungen ergeben.

Welche Rolle spielt das Kindergeld?

Eine weitere häufige Frage betrifft das Kindergeld.

Viele Eltern sind überrascht, dass das Kindergeld bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt wird. Bei minderjährigen Kindern wird grundsätzlich die Hälfte angerechnet. Bei volljährigen Kindern erfolgt in der Regel eine vollständige Anrechnung.

Gerade an diesem Punkt entstehen oft Missverständnisse, weil Eltern davon ausgehen, dass das Kindergeld zusätzlich zum errechneten Unterhalt gezahlt werden müsse. Tatsächlich hängt die konkrete Berechnung jedoch immer von der jeweiligen Familiensituation ab.

Muss beim Wechselmodell ebenfalls Unterhalt gezahlt werden?

Ein weit verbreiteter Irrtum lautet, dass beim Wechselmodell kein Kindesunterhalt anfällt.

Tatsächlich kann auch dann eine Unterhaltspflicht bestehen, wenn das Kind annähernd gleich viel Zeit bei beiden Elternteilen verbringt. Die Berechnung wird in diesen Fällen allerdings deutlich komplexer.

Neben den Einkommensverhältnissen beider Elternteile spielen auch die tatsächlichen Betreuungsanteile, Wohnkosten, das Kindergeld sowie mögliche zusätzliche Aufwendungen für das Kind eine Rolle.

Gerade beim Wechselmodell empfiehlt sich deshalb häufig eine individuelle rechtliche Prüfung, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Was passiert, wenn Unterhalt nicht gezahlt wird?

Nicht immer werden Unterhaltsansprüche freiwillig erfüllt. Fehlen Zahlungen ganz oder teilweise, können verschiedene rechtliche Möglichkeiten bestehen, den Anspruch durchzusetzen.

Häufig unterstützt das Jugendamt bei der Geltendmachung von Unterhaltsforderungen. Darüber hinaus können Unterhaltsansprüche rechtlich abgesichert und notfalls gerichtlich durchgesetzt werden.

Wichtig ist vor allem, nicht zu lange abzuwarten. Je früher offene Fragen geklärt werden, desto größer ist die Chance, langwierige Konflikte zu vermeiden.

Typische Fehler beim Kindesunterhalt

In unserer Beratung begegnen uns immer wieder ähnliche Probleme.

Oft wird das relevante Einkommen falsch eingeschätzt oder Veränderungen der persönlichen Lebensverhältnisse werden nicht berücksichtigt. Auch mündliche Vereinbarungen zwischen Eltern führen später regelmäßig zu Schwierigkeiten, weil sie im Streitfall nur schwer nachweisbar sind.

Ein weiterer häufiger Fehler besteht darin, bestehende Unterhaltsregelungen nicht anzupassen. Ändern sich Einkommen, Betreuungssituation oder Lebensumstände erheblich, kann sich auch die Höhe des Kindesunterhalts verändern.

Warum eine individuelle Prüfung sinnvoll ist

Beim Kindesunterhalt gibt es selten Lösungen von der Stange. Jede Familie hat ihre eigene Geschichte, ihre eigenen finanziellen Voraussetzungen und ihre eigene Betreuungsregelung.

Deshalb lohnt es sich, die individuelle Situation rechtlich prüfen zu lassen. Ob klassisches Residenzmodell, Wechselmodell oder eine andere Familienkonstellation: Eine frühzeitige Beratung schafft Klarheit und hilft dabei, rechtssichere und tragfähige Vereinbarungen zu treffen.

Familienrechtliche Beratung in Magdeburg

Wir unterstützen Mandanten aus Magdeburg und ganz Sachsen-Anhalt bei Fragen rund um den Kindesunterhalt sowie angrenzende familienrechtliche Themen.

Dazu gehören insbesondere die Unterhaltsberechnung, Unterhaltsanpassungen, Umgangsrecht, Sorgerecht sowie die rechtliche Begleitung bei Trennung und Scheidung.

Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen eine verständliche, faire und praktikable Lösung zu entwickeln, die zu Ihrer familiären Situation passt.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine Erstberatung und schaffen Sie Klarheit für sich und Ihr Kind.