Kennzeichenmissbrauch – dies sind die Konsequenzen und Strafen!

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In Deutschland muss ein Kennzeichen zwingend einem Fahrzeughalter zugeordnet sein. Der Kennzeichenmissbrauch ist daher strafbar. Dies regelt §22 des Straßenverkehrsgesetzes.

 

Kennzeichenmissbrauch wird mit Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe sanktioniert. Juristischer Beistand in einem solchen Verfahren ist daher dringend notwendig.

Was fällt alles unter den Kennzeichenmissbrauch

§22 des Straßenverkehrsgesetzes regelt nicht nur mögliche Strafen beim Kennzeichenmissbrauch. Vielmehr definiert es auch diejenigen Tatbestände, die zu einer Sanktionierung führen..

Diese Formen des Kennzeichenmissbrauches werden geahndet

 

● Austausch des bestehenden Kennzeichens mit einem anderen

● Anbringung von einem Kennzeichen an ein Fahrzeug, was nicht offiziell zugelassen ist

● Veränderung des Kennzeichen, sodass es nicht mehr erkannt wird

● Entfernung des Kennzeichens

● Führen von gefälschten Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr

Welche Konsequenzen und Strafen gibt es für den Kennzeichenmissbrauch

Wie bereits aufgezeigt, erwirkt man mit dem Kennzeichenmissbrauch eine Haft- oder Geldstrafe. Hinzu kommen nach einer Verurteilung noch drei Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt. Gleichauf kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden.

In diesem Fall erhält der Verurteilte zwei Punkte im Register des Kraftfahrt-Bundesamtes. Darüber hinaus gibt es weitere Tatbestände, die im Zusammenhang mit einem Kennzeichenmissbrauch stehen können. Hierzu zählt unter anderem die durchgeführte Urkundenfälschung. Dies betrifft unter anderem die Fahrzeugpapiere.

Wann ist juristischer Beistand beim Kennzeichenmissbrauch gefragt?

Juristischer Beistand ist beim Kennzeichenmissbrauch stets sehr sinnvoll. Sie sollten dabei darauf achten, dass Ihr Anwalt auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts aktiv ist und hier über ein hohes Maß an Erfahrung verfügt.

Dies gilt auch, wenn Sie Opfer eines solchen Kennzeichenmissbrauchs geworden sind, dafür aber aus rechtlicher Sicht selbst belangt werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie unwissentlich ein Fahrzeug mit gefälschtem Kennzeichen gekauft haben.

Lassen Sie sich juristisch durch uns vertreten

Sie benötigen im Falle eines durch Sie selbst durchgeführten Kennzeichenmissbrauchs juristischen Beistand? Dann sind wir der richtige Ansprechpartner. Unsere Anwaltskanzlei ist auf Straßenverkehrsrecht spezialisiert und entwickelt für Sie die passende Verteidigungsstrategie. Auch vertreten wir Betrugsopfer in dieser Angelegenheit. Informieren Sie sich noch heute. Ein Anruf genügt.